Anmeldung

Bitte füllen Sie die Felder aus und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit einem Klick auf "Weiter".
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Conventus (E-Mail: registrierung@conventus.de).

In Kooperation mit der Deutschen Bahn empfehlen wir Ihnen unser exklusives Bahnticket für Ihre entspannte Anreise zum Kongress. Weitere Informationen finden Sie hier: https://wunddach-kongress.org/.

Für Ihre Hotelreservierung und weitere Informationen rund um den Kongress nutzen Sie bitte die Kongresshomepage https://wunddach-kongress.org/.

Wir empfehlen Ihnen eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen, um die finanziellen Risiken einer Stornierung abzusichern.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen wird der Registrierungsvorgang nach 20 Minuten automatisch unterbrochen und die bereits eingetragenen Daten gehen Ihnen verloren. Für die Sicherheit Ihrer Daten ist die gesamte Onlineregistrierung mit SHA (256 BIT) verschlüsselt.

Nutzen Sie NICHT die "Zurück"-Funktion des Internet-Browsers. Dies kann zum Abbruch und Verlust der Daten führen.
Information zur ermäßigten Teilnahme in einem Gesundheitsfachberuf

Gesundheitsfachberufe ist gültig für Pflegeberufe, Arzthelfer/-innen, Podologen/-innen, Medizinisch-technische Assistenten/-innen, Medizinische Fachangestellte, Therapeutisches Fachpersonal

Mitgliedsnachweis

Mitglieder der kooperierenden Fachgesellschaften und Verbände erhalten einen Rabatt von 10 EUR auf die Kongressgebühr. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich (Kopie Mitgliedsausweis), der umgehend nach Abschluss der Registrierung per E-Mail an registrierung@conventus.de oder per Fax an +49 3641 31 16-244 gesendet werden muss. Sobald der Mitgliedsnachweis bei uns eingeht, wird Ihrer Registrierung der Rabatt hinzugefügt und Ihnen bestätigt. Bei bereits erfolgter Zahlung wird Ihnen der Rabatt zurückerstattet.

Persönliche Angaben
Mögliche Zertifizierungen
Anschrift
Zusätzliche E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand
Kommunikation
Weitere Angaben
Selbstauskunft zum Heilmittelwerbegesetz
Laut dem Heilmittelwerbegesetz (§10) darf nur bei „Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesem Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben“, für verschreibungspflichtige Arzneimittel geworben werden.